Bezahlt Ihre Krankenkasse unsere Leistungen?
Für alle unsere Therapien gilt:
Es braucht eine Zusatzversicherung: Aus der Grundversicherung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Die meisten Krankenkassen bezahlen aus der Zusatzversicherung komplementärmedizinische Therapien bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr.
Abhängigkeit der Krankenkasse: Die Bedingungen für eine Leistungsübernahme unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Benötigte Zertifizierungen & Anerkennungen des/ der Therapeuten-in: Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anerkennungen im Bereich der Komplementär Medizin, die Teilweise von den Krankenkassen für eine Leistungsübernahme vorausgesetzt werden. Nicht alle Krankenkassen akzeptieren jedoch dieselben Anerkennungen.
Wir bitten Sie deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse vorgängig sich zu erkundigen ob die ausgewählte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der / die behandelnde Praktikerin von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).
Krankenkassen-Anerkennung von Frau Bannholzer
Frau Bannholzer verfügt über die folgenden Anerkennungen:
Kantonale Approbation: Frau Bannholzer verfügt über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, verbunden mit regelmässigen Praxiskontrollen des kantonalen Sanitätsdepartementes bzw. der NVS – die Naturärzte Vereinigung der Schweiz.
ASCA: Frau Bannholzer ist anerkannte Therapeutin der Prüfstelle ASCA.
NVS: Darüber hinaus ist sie Aktiv-Mitglied der Naturärzte Vereinigung der Schweiz.
Krankenkassen bei denen Frau Bannholzer anerkannt ist (Stand Januar 2018):
- Groupe Mutuel:
- Avenir Krankenversicherung AG
- Philos Krankenversicherung AG
- Easy Sana Krankenversicherung AG
- Mutuel Versicherung AG
- AMB Kranken – Unfallversicherung AG
- Assura
- EGK
- FKB – die liechtensteinische Gesundheitskasse
- Intras
- Krankenkasse Wädenswil
- Rhenusana
- Sanitas
- Supra
- Swica
- Sympany: Vivao / Moove
- Uniqa Versicherungen AG
- Visana
- Wincare