Krankenkasse

 

Bitte erkundigen Sie sich vorgängig direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der / die behandelnde Praktiker/in von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).

Generell gilt:

Es braucht eine Zusatzversicherung:    Aus der Grundversicherung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Die meisten Krankenkassen bezahlen aus der Zusatzversicherung komplementärmedizinische Therapien bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr.

Übernahme ist abhängig von der Krankenkasse: Die Bedingungen für eine Leistungsübernahme unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Benötigte Zertifizierungen & Anerkennungen des/ der Therapeuten-in: Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anerkennungen im Bereich der Komplementär Medizin, die Teilweise von den Krankenkassen für eine Leistungsübernahme vorausgesetzt werden. Nicht alle Krankenkassen akzeptieren jedoch dieselben Anerkennungen.

Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die Praktikerin von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).