Krankenkassen Frau Bannholzer

Bezahlt Ihre Krankenkasse unsere Leistungen?

Bitte erkundigen Sie sich vorgängig direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der / die behandelnde Praktikerin von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).

Generell gilt:

Es braucht eine Zusatzversicherung:    Aus der Grundversicherung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Die meisten Krankenkassen bezahlen aus der Zusatzversicherung komplementärmedizinische Therapien bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr.

Übernahme ist abhängig von der Krankenkasse: Die Bedingungen für eine Leistungsübernahme unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Benötigte Zertifizierungen & Anerkennungen des/ der Therapeuten-in: Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anerkennungen im Bereich der Komplementär Medizin, die Teilweise von den Krankenkassen für eine Leistungsübernahme vorausgesetzt werden. Nicht alle Krankenkassen akzeptieren jedoch dieselben Anerkennungen.

Frau Bannholzer verfügt über die folgenden Anerkennungen:

Kantonale Approbation: Frau Bannholzer verfügt über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, verbunden mit regelmässigen Praxiskontrollen des kantonalen Sanitätsdepartementes bzw. der NVS – die Naturärzte Vereinigung der Schweiz.

ASCA: Frau Bannholzer ist anerkannte Therapeutin der Prüfstelle ASCA.

NVS: Darüber hinaus ist sie Aktiv-Mitglied der Naturärzte Vereinigung der Schweiz.

Krankenkassenanerkennung:

Groupe Mutuel:

AvenirKrankenversicherung AG
Philos Krankenversicherung AG
Easy Sana Krankenversicherung AG
Mutuel Versicherung AG

AMB Kranken-Unfallversicherung AG

Assura

EGK

FKB-die liechtensteinische Gesundheitskasse

Intras

Krankenkasse Wädenswil

Rhenusana

Sanitas

Supra

Swica

Sympany: Vivao/Moove

Visana

Wincare

Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die Praktikerin von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).